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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Renée Gerove OHG
1 Allgemeines
1.1 wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter
Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und / oder
Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von
§ 24 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Besteller.
2 Preise. Edelmetallanlieferung Zahlung
Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind freibleibend ab Werk. Sie
schließen Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne zusätzlichen Gewinn
entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen,
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Zahlungsbedingungen ( jeweils ab Rechnungsdatum):
10 Tage 5% Skonto,
21 Tage rein netto,
Skonto wird nur bei fristgerechter Geldzahlung,
nicht jedoch bei Edelmetallanlieferungen Gewährt.
2.4 Wenn wir bei Kauf- und
Werklieferungsverträgen dem Kunden gestatten, nur den Faconpreis in Geld zu
zahlen und im übrigen die Schuld durch Anlieferung einer entsprechenden Menge
Edelmetall zu tilgen (sog. ,,gespaltener Kaufpreis"), hat die
Edelmetallbeistellung Zug um Zug gegen Lieferung der Ware zu erfolgen.
Die Anlieferung des Edelmetalls erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit
der Anlieferung geht das Edelmetall in unser Eigentum über. Es wird dem Kunden
auf Metallkonto gutgeschrieben. Skonto wird nicht gewährt.
Bei schuldhaft verspäteter Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, uns einen
etwaigen hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur
zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind
vorn Kunden zu tragen.
Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderung aufrechnen. die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist
dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und
wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
deutschen Basiszinssatz p.a.zu fordern.
3. Lieferung Gefahrübergang und Lieferzeit
3.1 Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Fall einer etwaigen
Rücksendung, die nicht auf einem berechtigten Gewährleistungsfall beruht, auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen
vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.
3.2 Wir sind in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3.3 Folgende Ereignisse bewirken - soweit leistungshemmend eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach
Vertragsabschluß eintreten oder uns bei Vertragsabschluß unverschuldet
unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluß eintretende außergewöhnliche,
für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträglich Streiks und
rechtmäßige Aussperrungen.
3.4 Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug haften wir nur für den Fall des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf Verzugsschadensersatz.
Setzt uns der Besteller im Falle des Lieferverzugs eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur
zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen
ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Haftungsbegrenzungen gern. Absatz (4) und Absatz (5) gelten nicht, sofern
ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der
Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In diesen
Fällen sind wir jedoch nur zum Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens verpflichtet.
4 Ergänzende Regelung für Auswahlgeschäfte
4.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte
vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelung
4.2 Den Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Waren gelten als
endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb
einer vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb der in den
Begleitpapieren von uns angegebenen oder bei zunächst unbefristeten Auswahlen
innerhalb einer nachträglich von uns gesetzten angemessenen Frist
zurückerhalten.
4.3 Mit der Übergabe der Auswahlware an den Kunden bzw. bei Versendung an den
Beförderer geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs
und Abhandenkommens, auf den Kunden über.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auswahlware ausreichend gegen Raub,
Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschäden zu
versichern und tritt seine Ansprüche gegenüber der Versicherung aus künftigen
Schadensfällen im voraus sicherungshalber an uns ab. Da sich die
Verweisungsnorm geändert hat: Ziff. 7..9 gilt entsprechend.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde unsere Auswahlwaren
Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.
Bei Rücksendung von Auswahlen trägt der Kunde die Gefahr des unverschuldeten
Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.
5 Mängelrüge. Gewährleistung und Haftung
5.1 Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach
Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur nach
unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung
oder nach seiner Wahl Wandlung begehren.
5.3 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden und / oder
Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und wegen
Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung greift nicht ein
1. wenn der von uns gelieferten
Ware zugesicherte Eigenscharten fehlen. Für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, kommen wir aber nur auf, wenn die
Zusicherung den Kunden gerade gegen einen Mangelfolgeschaden dieser Art
absichern sollte;
2. wenn einer der Fälle vorliegt, bei denen nach Ziff. 6 dieser Bedingungen
gehaftet wird.
6 Sonstige
Schadensersatzansprüche
6.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind -
ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen
Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht Sonstige
Schadensersatzansprüche
6.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind -
ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - ausgeschlossen. Dies betrifft auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen
Nebenpflichten. - Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
1. bei vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden
Angestellten und Erfüllungsgehilfen,
2. wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,
3. soweit nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Sache
verschuldensunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder
Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird sowie bei
Fällen des anfänglichen Unvermögens oder der von uns zu vertretenden
Unmöglichkeit -
6.2 Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus
unserer Geschäftsverbindung herrührender - auch künftiger - Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und
Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte
von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt
unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als
Sicherung unserer Saldoforderung.
Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw.
Akzeptantenwechseis eine wechselmäßige Haftung eingehen, erlöschen unsere
Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Kunde den Wechsel voll eingelöst
oder uns von unserer wechselmäßigen Haftung völlig freigestellt hat.
7.3 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist nicht zulässig. - Wenn der Kunde noch nicht bezahlte
Eigentumsvorbehaltsware an Dritte weiterveräußert, muß er seinerseits bei
Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.
7.4 Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen
sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem
Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer
sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an Der Kunde ist
widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange
treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, die Abtretung offenzulegen und vorn Dritten Zahlung an uns zu
verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung sowie Beantragung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ( Konkurs oder Vergleich). Der Kunde hat
uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen
Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen.
Nimmt der Kunde seine Forderung aus Weiterveräußerung unserer Ware in ein mit
seinen Abnehmern bestehendes echtes oder sog. uneigentliches
Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den zu
seinen Gunsten festgestellten und anerkannten Saldo sowie auf einen bei
Beendigung des Kontokorrentverhältnisses etwa bestehenden Überschuß (kausaler
Schlußsaldo ) im voraus in Höhe des ihm von uns berechneten Preises unserer
weiterveräußerten Ware sicherheitshalber an uns ab.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren
Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer
Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich
hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon
jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahme) auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen
hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen.
Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der
für eine Intervention erforderlichen Unterlagen ( z. B. Abschrift des
Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.
Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere Originaletiketten bis zum Weiterverkauf
an der Ware zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten durch geeignete
Kennzeichnung die Ware als aus unseren Lieferungen stammend auszuweisen.
Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die
Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten sowie die Zurücknahme unserer
Ware durch uns selbst gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8 Rechte bei Vermögensverschlechterung - Gutschriftserteilung
8.1 Bei nach Vertragsschluß z. B. durch Wechselproteste oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetretener wesentlicher
Vermögensverschlechterung des Kunden sind wir - unbeschadet aller sonstigen
Rechte - zu folgenden Maßnahmen befugt.
Das Recht der Vorfälligkeitsstellung in Abschnitt b) steht uns ferner schon
dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25 % seiner Gesamtverbindlichkeiten
(einredefreie Hauptforderungen) länger als 3 Monaten in Zahlungsverzug geraten
ist.
a) Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht
erbracht haben, sind wir bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt
berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen
Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung nicht
erbracht hat
b) Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht
haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen
einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit
sofortiger Wirkung fällig stellen -
8.2 Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen
Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei
behalten wir uns Abschläge vor entsprechend
a) Dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt
der Rückgabe (z. b. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher
Auffrischungsarbeiten wegen Neuetikettierungskosten bei vom Kunden entfernten
oder während der Lagerzeit beschädigten und unansehnlich gewordenen
Originaletiketten);
b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und
Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder
technischer Weiterentwicklung;
C) einem im Vergleich zum Rechnungstag
gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die
Vorbehaltsware wieder in unseren Besitz gelangt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis
unbenommen, daß ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang
berechtigt ist -
9 Urheberschutz
9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges
Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen
Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung
verwendet werden.
Jeder schuldhafte Verstoß
hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.
10 Datenverarbeitung
1o.l Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden
betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw.
verarbeiten zu lassen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Recht. innergemeinschaftlicher Erwerb
11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile
ausschließlich unser Geschäftssitz.
11.2 Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch
für Wechsel- und Scheck klagen, bei kaufmännischen Kunden für beide Teile
unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Die
Wahlgerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber kaufmännischen Kunden mit
Sitz im Ausland.
11.3 Abnehmer aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem
Erwerb ab dem o1.o1.1993 zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns
möglicherweise entsteht
1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden
selbst
2. aufgrund falscher oder unterlassener
Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen
Verhältnisse ( Z. B. hinsichtlich der ,,Erwerbsschwelle" oder bei Angabe
falscher Identifikationsnummer).
11.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter
Ausschluß des UN Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem
deutschen Recht
Renée Gerove OHG Postfach 101504 75179
Pforzheim 07231-983510
Copyright © 1999-2000 Michael Schaller
Stand: 01. November 2008
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